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Riester Rente

Die Riester Rente ist eine privat finanzierte Rente. Die Förderung dieser ist im Altersvermögensgesetzt geregelt. Die Bezeichnung geht auf den damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, zurück. Dieser schlug eine Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vor.

Anlass dazu gab es durch die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung in den Jahren 2000/2001. Hierbei wurde das Nettorentenniveau von 70 % auf 97 % reduziert. Das Verb "riestern" hat sich hierei in den Medien etabliert. Wer also vom riestern redet, der hat vermutlich eine Riester Rente abgeschlossen.

Auf die Riester Rente und die Zulage haben Sie Anspruch wenn Sie*:

Arbeitnehmer (welcher rentenversicherungspflichtig ist)
Selbständige (wenn dieser rentenversicherungspflichtig ist)
Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
Kindererziehende (auch hier gibt es weitere Vorgaben)
Bezieher von Arbeitslosengeld (auch hier gibt es weitere Vorgaben)
ALG II Empfänger (auch hier gibt es weitere Vorgaben)
Wehr- und Zivildienstleistende
geringfügig Beschäftigte (auch hier gibt es weitere Vorgaben)
Bezieher von Vorruhestandsgeld (wenn dieser rentenversicherungspflichtig war)
Amtsträger
Ehepartner aller Zulagenberechtigten
Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen (auch hier gibt es weitere Vorgaben)


*Ohne Gewähr, da hier jederzeit Änderungen in Kraft treten können. Fragen Sie hierzu bitte Ihren Versicherungsmakler